Ablehnung des Winklevoss-Bitcoin-ETF ist rechtswidrig: SEC-Kommissarin bekräftigt Aussage

Ablehnung des Winklevoss-Bitcoin-ETF ist rechtswidrig: SEC-Kommissarin bekräftigt Aussage

By Benson Toti - Min. gelesen

Die SEC-Kommissarin Hester M. Peirce hat in den vergangenen Tagen für Aufsehen gesorgt, indem Sie der Entscheidung Ihrer Vorgesetzten bei der SEC, den jüngsten Winklevoss-Bitcoin-ETF abzulehnen, widersprach. In einem Interview mit CNBC CryptoTrader und Ran Neuner bestätigte Pierce gestern erneut, dass der vorgeschlagene ETF durch die Winklesvoss-Zwillinge vollkommen konsistent gewesen sei und vollständig dem Securities Exchange Act entsprach.

Wie wir berichteten, widersprach die SEC-Kommissarin Hester M. Pierce kürzlich der Ablehnung für die Notierung und den Handel des Bitcoin ETFs in Form des Winklevoss Bitcoin Trust (BZX) durch die SEC. Sie vertritt die Auffassung, dass der Vorschlag selbst gesetzeskonform sei und dass die SEC es versäumt habe, das Gesetz korrekt anzuwenden.

Entgegen der Feststellung der SEC glaubt Pierce, dass die vorgeschlagene Regeländerung die gesetzlichen Norm erfüllt und dass der BZX erlaubt werden sollte. Sie befürchtet, dass der Ansatz der Kommission den Anlegerschutz unterminiert, indem er eine stärkere Institutionalisierung des Bitcoin-Marktes ausschließt. Eine stärkere Beteiligung von Institutionen würde ihrer Meinung nach sogar viele der Bedenken der Kommission hinsichtlich des Bitcoin-Marktes abmildern – ein Phänomen, das Bitcoin-ETFs fördern würden.

Der Vorschlag war der zweite Bitcoin-ETF, der von den Gemini-Gründern Cameron und Tyler Winklesvoss eingereicht wurde, um von der SEC abgelehnt zu werden. In einem neuen Interview mit CNBC sagte Kommissar Hester Peirce nun:

“Die Mehrheit der Kommission sagte, dass die vorgeschlagene Änderung tatsächlich nicht mit dem geltenden Statut vereinbar sei. In diesem Fall ist das das Securities Exchange Act. Ich gehe davon aus, dass die vor uns liegende Änderung im Einklang mit dem Börsengesetz stand. Es gibt keinen Grund für uns, dieses Produkt nicht zuzulassen und an der Börse zu handeln. So hätte ich es weiter gehen lassen, während meine Kollegen glaubten, dass es nicht weitergehen sollte …”

“Genauer gesagt, was ich denke, was sie getan haben, sie haben sich den zugrunde liegenden Vermögenswert angesehen. In diesem Fall wäre das Bitcoin, und sie äußerten Bedenken hinsichtlich des Marktes für das zugrunde liegende Produkt. Ich denke, damit sind sie über das hinausgegangen, was uns das Gesetz erlaubt, und wir hätten uns wirklich auf den Markt konzentrieren sollen, auf dem das börsengehandelte Produkt gehandelt wird, anstatt sich auf die zugrunde liegenden Bitcoin-Märkte zu konzentrieren. Ich denke, wenn Sie sich sogar entschieden hätten, sich auf die Bitcoin-Märkte zu konzentrieren, wäre ich immer noch zu einem anderen Schluss gekommen als sie. “

Kommissionsmitglied Peirce sagte, die SEC habe ihre Entscheidung auf der Grundlage des Spotmarktes für Bitcoin getroffen, eine Grundlage, von der sie sagt, dass die SEC nicht zuständig sei. Der Ablehnungsbescheid konzentriere sich nicht auf die Fähigkeit des BZX, den Handel mit den an der BZX notierten und gehandelten ETF-Aktien zu überwachen und Manipulationen zu verhindern. Damit gehe die SEC über ihre Kompetenzen hinaus, etwas, was Sie bei anderen Vermögenswerten bisher nicht gemacht hat.

“Sie könnten andere zugrunde ligende Vermögenswerte wie Gold oder Öl betrachten – diese Arten von Basiswerten – aber es liegt nicht in unserer Hand, zu prüfen, wie diese Märkte tatsächlich funktionieren. Wir sollten uns auf den Markt konzentrieren, der das Wertpapier handelt, was in diesem Fall das börsengehandelte Produkt sein würde.”

Die gesamte CNBC CryptoTrader Show und das Interview gibt es nachfolgend.

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