Es tut sich weltweit einiges bei der Frage nach der rechtlichen Behandlung von Kryptoassets. Die Ukraine verfolgt weiter ihren Legalisierungsweg.
Etliche Länder haben 2020 bereits Maßnahmen ergriffen
Nun kommen die positiven Schlagzeilen aber schnell nacheinander. Wir berichteten an dieser Stelle erst gestern über die Entwicklungen in einigen Ländern zur rechtlichen Beurteilung digitaler Währungen wie Bitcoin und Ethereum. Wie schon länger erwartet worden war, entschied sich Südkorea zur Realisierung eines neuen Gesetzes. Dass sich die Verantwortlichen entschlossen, einen Gesetzesentwurf durchzuwinken, der Kryptowährungen nun endlich in die legale Welt holt, hatte gleich mehrere Gründe. Zum einen denkt die Regierung schon länger über eigene Pläne für einen staatlichen Stablecoin nach. Außerdem gab es wiederholt Debatten über die Besteuerung von Digitalwährungen, die bisher in einer Art Grauzone lag. Zeitlich knapp vor der Nachricht aus Südkorea gab es News zu einem Urteil des Obersten Gerichtshof Indiens, der das bisher geltende Verbot im Land kippte.
Korruption und andere Kriminalität soll bekämpft werden
Nun melden sich sprichwörtlich die Behörden der Ukraine zu Wort. Richtig ist, dass es auch dort bei der Frage nach einer Legalisierung weniger um ein herzliches Willkommen in Richtung von BTC und Co. geht. Auch dort möchte wohl in erster Linie der Fiskus für klare Verhältnisse sorgen. Hinzu kommt die Angst vor illegalen Machenschaften, bei denen Cyberkriminelle gerade mit Privacy Coins wie Monero leichtes Spiel haben. Vom Kampf der Nationale Agentur zur Verhinderung von Korruption gegen Kriminalität werden durch neue Regeln auch ganz normale Steuerzahler betroffen sein. Denn eine Folge der neuen Richtlinien wird sein, dass Coins in Zukunft recht den Status „immatrieller Vermögenswerte“ erhalten. Für Anleger bedeutet dies: Sie müssen Auskunft über ihre Bestände erteilen. Die ersten Berichte gehen auf Meldungen in russischen Nachrichtenportalen zurück.
Internationale Angleichung auf Basis der FATF Standards
Dass Kryptowährungen, allen voran natürlich Bitcoin und andere führende Coins, nun endlich anerkannt sind, ist für Bürger mit Investitionswünschen freilich von Vorteil. Die neuen Richtlinien auf Basis der weltweit zunehmend umgesetzten FATF-Vorgaben erhöht für Steuerzahler zugleich den Aufwand. Bei der Steuererklärung müssen Vermögenswerte der Kryptowelt in die ukrainische Staatswährung Hrywnja umgerechnet angeben und an zuständige Behörden Meldung machen. Für die Umrechnung gilt stets der Tageskurs zum Steuerjahresende. Ausgangspunkt für die Steuerregelung war nicht zuletzt das Ende 2019 vom Parlament verabschiedete Regulierungsgesetz. Dies umfasste bereits Richtlinien für den Kryptohandel. Zukünftig dürfen neben Börsen auch private Personen Kryptoprodukte offerieren. Auch bei den Behörden sitzt sitzt echte Kryptofan laut den Meldungen. So hatten einige Mitarbeiter schon vor der neuen Regelung Rücklagen in Bitcoin und Altcoins in Eigeninitiative steuerlich gemeldet.
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