Auch wenn der Richterspruch am Berliner Oberlandesgericht sicher nicht jeden Investor im Krypto-Sektor in allzu große Verzückung versetzen wird. Das aktuelle Urteil zur Teil-Frage, ob der Handel von Kryptowährungen eine vorherige Erlaubnis von behördlicher Seite verlange, könnte maßgeblich für zukünftige Entscheidungen sein. Dies legen aktuelle Medienberichte nahe.
OLG Berlin verweist auf geltendes Kreditwesengesetz
Um es vorweg zu nehmen: Die Richter beim Kammergericht der Bundeshauptstadt kommen im Urteil zur Erkenntnis, dass das Bitcoin Kaufen und der Handel mit anderen Digitalwährungen hierzulande eben nicht erlaubnispflichtig ist. Worum geht es genau? Vor rund fünf Jahren hatte ein Teenager eine eigene Kryptobörse entwickelt. Als die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) darauf aufmerksam wurde, mahnte die Behörde einen Verstoß gegen das deutsche Kreditwesengesetz, was am Ende eine Geldstrafe nach sich zog. Das vorherige Urteil, das zur Bestrafung des damals 16 Jahre alten Angeklagten führte, wurde nun aufgehoben durch das Oberlandesgericht (OLG) Berlin. Und zwar mit einem Freispruch. Die Urteilsbegründung wird viele Interessenten aufhorchen lassen. Der Bitcoin sei weder eine staatlich anerkannte Rechnungseinheit noch ein Finanzinstrument im derzeitigen Sinne der Gesetzgebung nach dem Kreditwesengesetz.
Richter sehen Grenzen der BaFin-Aufgaben verletzt
Genau diese Einordnung der Kryptowährungen wird seit Jahren heiß diskutiert. Die BaFin hatte schon 2011 eine Bewertung des Bitcoin als „Komplementärwährung“ eingestuft. Dass die digitale Leitwährung eine solche Rechnungseinheit sei, sieht das Gericht allerdings anders, wobei man sich ab besagtem KWG orientierte. Und dieses enthält nun einmal noch Regelungen aus der Zeit vor dem Boom der Kryptowährungen wie Ethereum oder Dash. Auf Basis dieser Rechtslage hat die deutsche Finanzaufsicht also eine Fehlbewertung vorgenommen und letztlich selbst einen Rechtsbruch begangen. Das OLG urteilt nun, dass die Behörde ihren eigentlichen Aufgabenbereich unberechtigt zu weit gefasst habe. Die BaFin sei für die Ausführung der Rechtslage, nicht aber für die Gesetzgebung zuständig. Dennoch will die BaFin am „Erlaubnisvorbehalt“ festhalten.
Am Ende wird es vermutlich eine höchstrichterliche Auslegung durch das Bundesverwaltungsgericht brauchen, wie etliche Rechtsexperten bereits mutmaßen. Nur so ließe sich eine Rechtsauslegung unter Berücksichtigung neuer Parameter erreichen. Sollte die Behörde indes unerwartet das Urteil akzeptieren, könnte dies innovativen Entwicklungen Tür und Tor öffnen. Beispielsweise könnte Verbraucher bald Fiatgeld gegen Kryptowährungen an Automaten eintauschen, wie es im Ausland bereits vereinzelt möglich ist.
Experten fordern verstärkt politische und rechtliche Veränderungen
Interessant ist das Urteil auch für existierende Plattformen für den Kryptohandel. Ohne eine bestehende Erlaubnispflicht wären Markteinführungen wesentlich unbürokratischer und damit einfacher sowie schneller möglich gewesen. An der Zeit für eine neue Auffassung des wachsenden Marktes ist es allemal, wie viele Branchenkenner regelmäßig verlangen. Bisher hält sich leider auch die Große Koalition trotz angekündigter Maßnahmen wegen anderer Probleme beim Krypto-Thema deutlich zurück.