Die Börse hat Berichten zufolge alle Nutzer, die wahrscheinlich betroffen sind, aufgefordert, ihre Gelder abzuheben
Die führende koreanische Kryptobörse Bithumb hat ihre nicht-koreanischen Nutzer benachrichtigt, dass ihnen der Zugang zur Plattform verweigert wird, wenn sie nicht ein mobiles Identitätsprüfungsverfahren durchlaufen.
Wie die lokale Nachrichtenagentur Pulse News berichtet, ergreift Bithumb diese Maßnahme, um die neuen strengen koreanischen Regulierungen zur Bekämpfung der Geldwäsche (AML) einzuhalten.
Die "Know Your Customer (KYC)"-Mitteilung gilt für alle in Korea ansässigen ausländischen Nutzer, die an der Bithumb-Börse registriert sind.
Pulse berichtet, dass die neue KYC-Anforderung voraussichtlich im Laufe des Jahres in Kraft treten wird. Die Börse hat jedoch nicht mitgeteilt, wann genau sie mit der Durchsetzung des Verbots beginnen will.
Die drastische Maßnahme von Bithumb folgt auf die Einführung strengerer AML-Anforderungen durch die koreanischen Behörden. Sie folgt auch auf die Mitteilung der Börse, dass es keine Registrierungen von Ausländern ohne ordnungsgemäße Unterlagen geben wird.
Der Korea Herald teilt in einer Mitteilung zu dieser Entwicklung mit, dass Bithumb vor kurzem Konten mit IP-Adressen aus "Hochrisiko-Jurisdiktionen" eingeschränkt hat. Die Nachrichtenseite berichtet auch, dass die Maßnahmen der Krypto-Börse auf Benutzerkonten abzielen, die aus Ländern erstellt wurden, die nach den Merkmalen der Financial Action Task Force (FATF) als besonders kritisch gelten.
Die Börse hat jedoch die Nutzer der Zielgruppe aufgefordert, ihre Bestände abzuziehen, wenn sie Schwierigkeiten haben, die KYC-Prüfung abzuschließen. Laut Bithumb steht es den betroffenen Nutzern frei, ihre digitalen Vermögenswerte jederzeit zu verschieben, bevor die verpflichtenden Anforderungen des Landes irgendwann im Laufe des Jahres in Kraft treten.
Bithumb hat sich vor kurzem mit Coinone und Korbit, zwei anderen führenden Krypto-Börsen mit Sitz in Korea, zusammengetan, um ein Projekt zu starten, das auf die Umsetzung der "Reiseregel" der FATF abzielt.
Die Initiative wurde am 31. August angekündigt und sieht vor, dass die drei Börsen sowohl individuelle als auch gemeinsame Anstrengungen zur Einhaltung der AML-Anforderungen unternehmen.