Eine chinesische Behörde führt im Februar neue Regeln für die Blockchainindustrie ein. Das Ergebnis: Anwender werden nicht mehr anonym agieren können.
CAC hat Regeln für Blockchain-Unternehmen erarbeitet
Während es in vielen Ländern wie gehabt an klaren Rechtslagen für die digitale Welt fehlt, ist die Volksrepublik China in diesem Punkt gerade auch im Hinblick auf die Blockchain, den Bitcoin und all die anderen Kryptowährungen einen guten Schritt weiter. Oder einen schlechten – zumindest aus Sicht vieler Nutzer, die beispielsweise auf Ethereum vertrauen, weil die digitalen Devisen so einen hohen Grad der Anonymität aufweisen. Und genau an dieser Stelle setzt die CAC – die Cyberspace Administration of China aktuell an. Wenigstens verzichtet die Regierung auf weitere Krytoverbote wie in der Vergangenheit.
Registrierungspflicht für Unternehmen und Übergabe von Kundendaten
Eine neue Direktive schreibt nun Unternehmen, die in China mit der Blockchain arbeiten, ab Mitte Februar vor, User-Daten zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus müssen sich Blockchain-Firmen ab dem 15.02.2019 eine Registrierung vornehmen, um am chinesischen Markt tätig werden zu dürfen. Diese neuen Regeln stellen sowohl für die Unternehmen als auch die Anwender eine Einschränkung dar. Insbesondere aber hebelt China einmal mehr ein wichtiges Instrument der Blockchain aus. Aus dem Umfeld der Behörde liest sich die Ankündigung natürlich deutlich anders. Dort heißt es, man wolle die Bürgerrechte stärken und zugleich auch für Branchenunternehmen mehr Schutz als bisher bieten.
Juristische Folgen bei Zuwiderhandlung nicht ausgeschlossen
Am Ende soll eine „gesunde technologische Entwicklung stehen. Ob die Entwickler von Litecoin und Co. dies ähnlich sehen, darf zu Recht bezweifelt werden. Die neuen Regeln sind in erster Linie die Folge einer Forderung des Finanzministerium als dem November des vergangenen Jahres. Damals rief das Ministerium zu mehr Überwachung in der Blockchain-Welt auf. User müssen zukünftig bei Anmeldung ihre Mobilfunknummern sowie ihre Personalausweisdaten angeben, die im nächsten Schritt an die CAC übermittelt werden müssen. Widerrechtliches Verhalten der Unternehmen wird zunächst mit Bußgeldern belegt und später weitere strafrechtliche Konsequenzen haben.