Es ist geplant, Wertpapiere mithilfe der Blockchain zu digitalisieren, indem ein Gesetz zur Branchen-Regelung eingeführt wird
Kürzlich haben das Finanzministerium und das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) in Deutschland einen Gesetzesentwurf zur Digitalisierung von Wertpapieren mittels Blockchain-Technologie vorgeschlagen. Der Gesetzentwurf wird als erster Schritt zur Ausrichtung der Strategie der Bundesregierung für die Blockchain-Technologie dienen:
„Mit der Einrichtung digitaler Wertpapiere wird eine der zentralen Komponenten der Blockchain-Strategie der Bundesregierung und das gemeinsame Schlüsselpapier des BMF und des BMJV zu elektronischen Wertpapieren umgesetzt.“
Wertpapiere sind derzeit als Finanzinstrumente definiert, die in einem Dokument gesichert sein müssen, das als Zertifikat mit Angabe seines Wertes dargestellt werden kann und nach deutschem Eigentumsrecht übertragbar ist.
Der Bericht führt weiter aus:
„Um die Marktfähigkeit von Wertpapieren und den rechtlich sicheren Erwerb zu gewährleisten, ist ein geeigneter Ersatz des Papierzertifikats erforderlich.“
Hier wäre ein Blockchain-basierter Mechanismus nützlich, um digitale Zertifikate bereitzustellen, um Marktfähigkeit und Compliance zu gewährleisten.
Nach dem deutschen Bankengesetz wird der Blockchain-Mechanismus als neue Finanzdienstleistung anerkannt und die Bundesfinanzaufsichtsbehörde (BaFin) mit der Überwachung der Emission von Wertpapieren und der Aufrechterhaltung der dezentralen Plattform beauftragt.
Dem Bericht zufolge „dient der Gesetzentwurf dazu, Deutschland als Wirtschaftsstandort zu stärken und für mehr Transparenz, Marktintegrität und Anlegerschutz zu sorgen.“
Durchsetzung bestehender Vorschriften
Durch die wirksame Regulierung und Durchsetzung bestehender Blockchain- und Kryptoregeln hat die Bundesregierung wahrscheinlich Vertrauen bei ihren Investoren aufgebaut. Die BaFin ging kürzlich gegen nicht lizenzierte Kryptofirmen vor – was den Ruf deutscher Kryptofirmen weiter stärkt.
Eine Reihe von Bitcoin-Geldautomaten, die vom „Shitcoins Club“ betrieben werden, wurden Anfang dieses Monats beschlagnahmt. Das Unternehmen war bereits von der BaFin gewarnt worden, den Betrieb im Februar einzustellen.
Aus der Veröffentlichung auf der BaFin-Website geht hervor, dass Shitcoin nach dem deutschen Bankengesetz „auf kommerzieller Basis ohne die nach deutschem Recht vorgeschriebene Genehmigung“ Handel betrieben hat – deshalb betrieb die Firma nicht autorisierte Geschäfte.
Im November 2019 wurde ein Gesetz verabschiedet, das Kryptofirmen zum Erwerb einer Lizenz verpflichtet, wenn sie ihren Betrieb ab Januar 2020 fortsetzen möchten. Trotz des Ausscheidens aus Deutschland verfügt der Shitcoin Club immer noch über Dutzende von Geldautomaten in Europa, Spanien, Italien und Polen.