Der Europäische Rat hat zugestimmt, Änderungen an der EU-Richtlinie 2015/849 vorzunehmen, die die Anonymität für Nutzer von Kryptowährung weiter reduzieren wird. Die neuen Regeln sollen die Anonymität von Nutzern und Transaktionen selbst einschränken. Darüber hinaus sollen Kryptowährungsbörsen verpflichtet werden, die Know-Your-Customer-Anforderungen (KYC) zu erfüllen.
Laut der offiziellen Stellungnahme des Europäischen Rates wurden die Änderungen auf den Weg gebracht, um “die mit virtuellen Währungen verbundenen Risiken”, sowie die Gefahren von Prepaid-Karten durch Aktualisierung der EU-Rechtsvorschriften zur Bekämpfung von Terrorfinanzierung und Geldwäsche einzudämmen.
Dies war auch eines der Hauptziele des Aktionsplans, der nach den Terroranschlägen von 2016 erlassen wurde. Die Änderungen wurden der Mitteilung zufolge als Teil der Bemühungen um “Stärkung der EU-Vorschriften zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung” angenommen. Im Wesentlichen soll die Richtlinie “kriminelle Finanzierungen schließen, ohne das normale Funktionieren der Zahlungssysteme zu behindern”.
Dem Wortlaut der aktualisierten Richtlinie 2015/849 ist zu entnehmen, dass Krypto-Börsen und Wallet-Anbieter “verdächtige” Aktivitäten zu überwachen und den zuständigen Behörden zu melden haben. Weiterhin sind die Börsen verpflichtet den zuständigen Behörden die Möglichkeit einzuräumen, das Nutzungsverhalten ihrer Nutzer auf ihrer Plattform zu überwachen. Im Detail bedeutet dies, dass die Behörden fähig sein sollen aus den Adressen deren Transaktionen zu ermitteln, einschließlich der Identität des Eigentümers.
Außerdem werden europäische Exchanges dazu verpflichtet, die Know-Your-Customer-Anforderungen (KYC), d. h. insbesondere eine detaillierte Kundenüberprüfung zu implementieren.
Die Änderungen wurden am Montag auf einer Sitzung des Europäischen Rates “Allgemeine Angelegenheiten” ohne Debatte vom Rat angenommen. Die neuen Vorschriften sollen in naher Zukunft im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden. Danach haben die Mitgliedstaaten 18 Monate Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzuwandeln. Ansonsten gilt danach die europäische Richtlinie.
Das Mitglied des Europäischen Rates, Krišjānis Kariņš sagte, dass
diese Gesetzgebung dazu beiträgt, die Bedrohungen für unsere Bürger und den Finanzsektor anzugehen, indem wir einen besseren Zugang zu den Informationen über die Menschen hinter den Unternehmen ermöglichen und die Regeln für virtuelle Währungen und anonyme Prepaid-Karten verschärfen.
Inwiefern sich die Änderungen unmittelbar auf den Nutzer europäischer Börsen auswirken wird, bleibt aus unserer Sicht abzuwarten. Mittlerweile hat eine Vielzahl von europäischen Börsen bereits die KYC-Richtlinie umgesetzt. Interessanter werden sicherlich die übrigen Befugnisse und deren Auslegung für Behörden.
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