Safety first heißt es bei Frankreichs Finanzaufsicht. Neue Regeln sollen für mehr Sicherheit in der Kryptowelt sorgen. Bestehende Gesetze werden korrigiert.
Die Finanzaufsicht Frankreichs stellt klare Krypto-Bedingungen auf
Die AMF – Frankreichs höchste Aufsichtsbehörde für den Finanzmarkt – hat in der Vergangenheit mehrfach Bemühungen angestoßen, beim Thema digitaler Währungen und ihrer Verwahrung für eindeutige Richtlinien zu sorgen. Dies ist auch im aktuellen Falle gegeben. Unternehmen, die Kunden Dienste zur Aufbewahrung von Bitcoins und Altcoins anbieten, müssen sich in Zukunft bei der Behörde lizenzieren lassen. Verglichen mit den Regelwerken manch anderer Staaten handelt es sich in der Tat um einen rechtlichen Vorstoß mit Folgen für den Markt. Denn die Autorité des Marchés Financiers (AMF) baut das bisher geltende „PACTE-Gesetz“ im Land weiter aus. Die Pflichten für den Erhalt einer sogenannten DASPs-Lizenz haben es durchaus in sich und gehen in einigen Punkten klar über die seit dem Frühjahr geltenden Rechtsprechung hinaus. Die Abkürzung DASP übrigens steht für Begriff des Digital Asset Service Providers, also eines Anbieters für Leistungen im Kontext digitaler Vermögenswerte.
Alle Dienstleister müssen sich jetzt registrieren lassen
Unternehmen, die eine solche Zulassung anstreben, sind der Behörde gegenüber jetzt informationspflichtig. Dabei geht es um die zugrunde liegenden Aktivitäten zum wichtigen Thema Cybersicherheit. Firmen, die auf eine „nicht obligatorische Zulassung“ aus sind, müssen genaue Details zu Sicherheitsmaßnahmen an die Aufsicht übermitteln. Erste Informationen waren bereits in den vergangenen Tagen bekannt geworden, nun steht fest, dass Anträge ohne zeitlichen Vorlauf eingereicht werden können. Wichtig ist das neue Regelwerk nicht zuletzt für Unternehmen, die ICOs planen, wobei es für die Behörde nach der neuen Rechtslage unterschiedliche Rubriken von Krypto-Vermögens-Dienstleistungen und somit auch von Krypto-Unternehmen gibt. Wie so oft in den letzten Monaten will die AMF insbesondere die Vorschriften unter dem Obergriff AMLD5 in die Tat umsetzen. Diese sollen international den Problemen Terrorfinanzierung und Geldwäsche den Kampf ansagen.
Viele Anforderungen vor der Zulassung
Französische Unternehmen und solche, die Krypto-Assets in Frankreich verwahren möchten, sind nun ohne Wenn und Aber auf Registrierung angewiesen. Auch Börsen und Wallet-Dienste fallen unter Neuregelung. Die Behörde verlangt für die Prüfung umfassend ausgearbeitete Programme für die digitale Sicherheit und die Einhaltung europaweit geltender Datenschutzvorgaben. Prüfungen finden im Übrigen wiederholt und nicht nur einmalig statt. Die Offenlegung der Geschäftsmodelle stellt ein wichtiges Fundament der neuen Praxis dar, ebenso Geschäftspläne für wenigstens zwei Jahre und aktuelle Adressen der Antragsteller. Auch eine Versicherungspflicht Berufshaftpflicht) und ausreichend Eigenkapital zur Absicherung schreiben die neuen Regeln vor. Hinzu kommen zeitgemäße und sichere Systeme für die Kontrolle der Dienstleistungen, genügend Mitarbeiter, ein sinnvolles Verfahren für die Bearbeitung von Schadensmeldungen sowie eine Art Ombudsmann/-frau. Last but not least muss es einen Senior Manager geben.