Fonds mit Bezug zum Bitcoin und Altcoins gelten als Investment der Zukunft. Hongkongs Behörde SFC hat nun Richtlinien für die Branche entwickelt.
Hongkong auch bei Kryptofonds als gutes Beispiel
Die Sonderverwaltungszone Hongkong steht derzeit zwar wegen der andauernden Proteste medial im Mittelpunkt. Die Metropole genießt aber auch als Wirtschaftsstandort bei Unternehmen einen ausgezeichneten Ruf. Auch für die Kryptobranche. Denn wenn es um die rechtliche Regelung geht, sind die Behörden in Hongkong vielen Ländern ein großes Stück voraus. Dort haben Behörden längst umfassende Regeln für die Behandlung der Kryptowährungen zwischen Bitcoin und Zcash entwickelt. Währenddessen gibt es in Staaten Europas erst allmählich vergleichbare Bemühungen – wie etwa die Bitcoin Strategie in Deutschland. Diese soll ab 2020 auch staatliche Wertpapiere ermöglichen. Die asiatische Millionenstadt Hongkong macht Unternehmen bereits seit Beginn des laufenden Jahres eindeutige Vorgaben. Dafür erarbeiteten die Behörden-Profis unter anderem die SFC Leitlinien. Sie regeln den Sektor der Security Token. Nun definiert die Wertpapieraufsicht zusätzlich Richtlinien für Anbieter von Kryptofonds.
Fondsmanager sind nun an weitreichende Regeln gebunden
Das Regelwerk der Wertpapieraufsicht umfasst nicht weniger als 37 Seiten. Die Securities and Futures Commission (SFC) hat sich mit der Frage nach angemessen Vorschriften für Unternehmen befasst, die als Krypto-Fondsmanager aktiv werden möchten. Das Papier trägt den gewohnt sperrigen Namen „ Proforma Terms and Conditions for Licensed Corporations which Manage Portfolios that Invest in Virtual Assets“. Anbieter wurden bereits entsprechend bemustert. Wer Fonds auf Basis des Bitcoin oder anderer Coins wie Ethereum aufsetzen möchten, sind damit nun an klare Regeln gebunden. Nicht nur für Neugründungen gelten die Vorgaben. Wer bereits Fonds betreibt oder – ein wichtiger Zusatz – in digitale Assets investiert, muss sich nun ebenfalls an die Richtlinien halten. Allerdings gelten die organisatorisch-wirtschaftlichen Regeln nicht für ausnahmslos alle Produkte am Markt.
Kommt bald die Identifikationspflicht für Investoren?
Stattdessen richten sich die SFC an Vermögensverwalter (also auch Fondsmanager/-betreiber) von Fonds mit einem Mindestvolumen von drei Millionen Hongkong Dollar in Form liquiden Kapitals. Zudem sollte zusätzliches variables Kapital vorliegen, damit das Regelwerk greift. Ob es sich um Bitcoin ETFs (also börsengehandelte Fonds) oder andere Produkte handelt, scheint irrelevant zu sein. Zusätzlich zu den neuen verbindlichen Regeln spricht die Wertpapieraufsicht Anbietern auch einige Empfehlungen aus. In Zukunft sollen außerdem noch präzise Regeln für den wirksamen Kampf gegen Geldwäsche folgen, die gleichermaßen die Finanzierung des weltweiten Terrors verhindern sollen. Fonds-Kapital soll den Wünschen der SFC entsprechend auf Konten bei „unabhängigen Depotbanken“ verwahrt werden. Damit verbunden ist auch die strikte Trennung von Kunden- und Unternehmenskapital. Wann genau die zusätzlichen Richtlinien folgen, ist noch nicht bekannt.
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