Mit der Bitte um klare Verhältnisse zu ihrem eigenen Rechtsstatus haben sich Indiens Krypto-Börsen an die zuständige Zentralbank, die Reserve Bank of India (RBI), gewendet. Zu den juristischen Fragen gehört maßgeblich auch die nach der steuerlichen Behandlung von Krypto-Einnahmen und Gewinnen. Wie in vielen Fällen fehlt es an einheitlichen Ansätzen zur Besteuerung.
Hintergrund der Forderungen ist insbesondere die fortgesetzte Verweigerung zu eigenen Bankdienstleistungen, die etliche Börsen gerne offerieren würden. Dabei hatte der indische Oberste Gerichtshofs das bisherige Geschäftsverbot in diesem Zusammenhang gekippt.
Eben dieser Gerichtshof hatte Anfang März dieses Jahres die zuvor geltenden RBI-Regularien für die Bankenbranche und andere Finanzdienstleister wieder aufgehoben. Einem der Bericht der India Times, war jedoch zu entnehmen, dass die Institute der indischen Finanzwelt eben wegen der unsicheren Rechtslage wohl nicht bereit seien, die neuen Anordnungen des Gerichts in die Tat umzusetzen – nicht, solange die Zentralbank keine nachvollziehbaren Rahmenbedingungen schafft.
In der Zeitung heißt es, viele Kryptobörsen aus der ersten Reihe ein gemeinsames Anschreiben an die RBI übermittelt hätten mit der Bitte um Rechts-Klarheit. Es brauche für die Kryptobranche verständliche Parameter, mit denen Unternehmen auf sicherem rechtlichen Boden arbeiten können. Es geht nicht zuletzt darum, ob Bitcoin und Kryptowährungen allgemein als Rohstoffe, Devisen, Dienstleistungen oder Güter eingestuft werden.
Im Anschreiben fordern die Börsen eine verlässliche Definition ihres Status, damit sie selbst wissen, welche steuerlichen Bedingungen für ihre Geschäfte im Detail aus diesem Status folgen. Die erhoffte Klarstellung müsse zeigen, ob für Kryptobörsen die Güter- und Dienstleistungsbesteuerung (GST) gelte. Die Besteuerung wiederum sei unverzichtbar für die Börsen-Geschäftsaussichten. Einer, der sich gegen die Zuordnung zum genannten Besteuerungsmodell ausspricht, ist Belfrics Global-Chef Praveenkumar Vijayakumar Er erklärt seine Position:
“Für den Fall, dass digitale Vermögenswerte unter die GST-Besteuerung fallen, sind Auseinandersetzungen zwischen Kryptobörsen und -tauschplätzen und Steuerbehörden in Indien vorprogrammiert.“
Credbaco Global-CEO Sidharth Sogani sieht ein eindeutiges RBI-Mandat für nicht erfüllt. Die Zentralbank sei der gerichtlichen Anordnung zur Übermittlung eines aktualisierten Rundschreibens für die Bankenbranche bis dato nicht nachgekommen. Ein solches Schreiben wäre für Banken sowie Kredit- und Finanzdienstleister wichtig gewesen, um Kryptobörsen, Blockchainfirmen und anderen krypto-bezogenen Unternehmen Dienstleistungen anbieten zu können.
Indiens Steuerbehörden prüfen schon seit längerem, ob die GST-Steuerregeln auch für den Bitcoin und andere Kryptowährungen anzuwenden sind. Auch mit Blick auf Kryptobörsen laufen derlei Untersuchungen weiterhin. Die erbetene Stellungnahme der Zentralbank (RBI) könnte einen Beitrag zu einer schnelleren behördlichen Einordnung leisten.
Zwischenzeitlich hatten die Börsen durch das Anrufen des Obersten Gerichtshofs einen vergleichbaren Schritt in die Wege geleitet.