Ein Bundesrichter gibt grünes Licht für die viel gepriesene, nicht registrierte Klage gegen Ripple. Bradley Sostack beschuldigt das Unternehmen, XRP illegal als nicht registriertes Wertpapier verkauft zu haben. Ripple behauptet, dass XRP kein Wertpapier ist, und sagt, dass die Behauptungen unbegründet sind.
Das Unternehmen beantragte die Abweisung der Klage mit der Begründung, dass, selbst wenn XRP ein Wertpapier wäre, jede Klage in dieser Angelegenheit die Verjährungsfrist verletzen würde und innerhalb von drei Jahren nach dem Erstangebot von XRP im Jahr 2013 hätte eingereicht werden müssen.
Das Rechtsteam von Sostack argumentiert, dass die Verjährungsfrist durch die Tatsache, dass Ripple den digitalen Vermögenswert weiterhin verkauft, außer Kraft gesetzt wird. Nun hat die US-Bezirksrichterin Phyllis J. Hamilton festgestellt, dass Ripple laut Anordnung “ihr erstes gutgläubiges öffentliches Angebot von XRP nicht vor dem 5. August 2016 (drei Jahre vor der Einreichung der Bundeswertpapierforderungen des Klägers in diesem Verfahren am 5. August 2019) gemacht hat”.
Der Richter beschreibt (frei übersetzt):
Obwohl die Angeklagten in ihrem Vergleich mit der USAO vom Mai 2015 verschiedene Angebote und Verkäufe für 2013 anerkannt haben, zeigen die in diesem Vergleich festgestellten Verkaufsaktivitäten nicht, dass die Angeklagten die allgemeine Öffentlichkeit als Zielgruppe für den Verkauf von XRP hatten. Stattdessen zeigt die in diesem Vergleich identifizierte Aktivität entweder, dass die Beklagten bestimmte Transaktionen mit bestimmten dritten Personen oder Organisationen versucht oder durchgeführt haben,… oder sie bezieht sich allgemein auf die Existenz der Verkaufsaktivitäten der Beklagten, ohne den Umfang des Marktes für solche Verkäufe zu definieren.
Ripple sagt, dass die Klage dem XRP-Markt schaden könnte. Das Unternehmen hat in der Vergangenheit argumentiert, dass die Einstufung von XRP als Wertpapier den gesamten Marktplatz der drittgrößten Kryptowährung zerstören könnte.
Die Rechtsabteilung des Unternehmens hat einen Antrag auf Abweisung der Klage eingereicht und führt aus (frei übersetzt):
Würde [Sostack] erlaubt, die Klassifizierung von XRP verspätet anzufechten, würde dies nicht nur den Nutzen von XRP als Währung zunichte machen, sondern auch den etablierten XRP-Markt – einen Markt, der in den letzten zwei Jahren über 500 Milliarden Dollar an Handelsgeschäften umfasste – auf den Kopf stellen und damit drohen, den Wert der angeblich Tausenden von einzelnen XRP-Inhabern auf der ganzen Welt auszulöschen (von denen viele zweifellos nicht mit [Sostacks] Behauptung übereinstimmen, dass XRP ein Wertpapier ist).
Der Richter wies auch die Ansprüche auf persönliche Haftung gegen den CEO von Ripple, Brad Garlinghouse, und die Behauptung falscher Werbung von Ripple ab. Eine Behauptung, dass Ripple gegen das Recht des Bundesstaates Kalifornien verstoßen habe, wurde ebenfalls zurückgewiesen, wobei dem Kläger 28 Tage eingeräumt wurden, um diesen Teil der Klage im Bundesstaat erneut einzureichen.