QuadrigaCX befindet sich schon länger in einer Krise. Nun hat die kanadische Börse scheinbar einen Antrag auf Gläubigerschutz gestellt.
QuadrigaCX steht schon Monate lang unter medialem Beschuss
Gerüchte um mehr oder minder gravierende Probleme beim Unternehmen QuadrigaCX kursierten schon seit etwa drei Monaten. Nun scheint sich zu bestätigen, dass es bei der Kryptobörse mit Sitz in Kanada tatsächlich Schwierigkeiten gravierender Natur gibt. Zum Monatsende wurde publik, dass die Börse, über die neben dem Bitcoin auch eine ganze Reihe anderer digitaler Währungen gehandelt werden kann, nun Gläubigerschutz beantragt bzw. eingereicht hat. Dieser Schritt erfolgte beim zuständigen Obersten Gerichtshof im Staat Nova Scotia in der Plattform-Heimat Kanada. Die Meldung stammt vom Unternehmen selbst.
Höhe der Schulden bisher nicht genau bekannt
Für Kunden der Börse ist diese Nachricht gut und schlecht zugleich. Zum einen bedeutet die Information, dass es wirklich wirtschaftliche Probleme gibt worüber schon seit längerem spekuliert wurde. Im Oktober vergangenen Jahres hatte QuadrigaCX bereits laut diverser Medien mit Schulden in zweistelliger Millionenhöhe zu kämpfen. Anfang dieses Jahres berichteten Fachportale dann über Kontosperrungen beim Börsen-Eigentümer Jose Reyes einerseits und seines Zahlungsdienstleisters zum anderen – dem Anbieter. Der Gläubigerschutz-Antrag ist aber auch eine Chance, wie es in einer Pressemeldung der Börse heißt. Von der Antragstellung verspricht man sich die Beseitigung der Finanzsorgen, vor allem die Belastungen der Kunden sollen möglichst folgenlos beseitigt werden.
Kunden- und Firmengelder werden gesucht
Zeitgleich arbeitet die Börse nach eigener Aussage daran, in Cold Wallets eigene Rücklagen in Kryptowährungen aufzuspüren und zu schützen. Hier hatte es nach dem Tod des früheren Chefs angeblich Probleme gegeben, weil nur diesem die Schlüssel für die Wallets bekannt gewesen sein sollen. So jedenfalls mutmaßten etliche Kritiker. Branchenkenner werten den Gläubigerschutz im Erfolgsfall als wichtigen Schritt, um handlungsfähig zu bleiben und einen Unternehmens-Bankrott zu umschiffen. Und natürlich sollen nicht die Kunden die Rechnung für die drohende Insolvenz zahlen.
Kommt der Rettungsversuch noch rechtzeitig?
Grundlage für den Gläubigerschutz sind in diesem Zusammenhang die Vereinbarungen zum CCAA, dem Companies Creditors Arrangement Act. Nun muss ein unabhängiger Experte (hier soll die Beratungsfirma Ernst & Young) involviert sein) während des behördlichen Verfahrens als Beobachter aktiv werden. Über eine Insolvenz wird in Krypto-Foren dennoch diskutiert wegen der verschiedenen „Baustellen“ bei der Kryptobörse.