Mt. Gox Sanierungsplan: Bitcoin werden wahrscheinlich im Sommer 2019 ausgezahlt

Mt. Gox Sanierungsplan: Bitcoin werden wahrscheinlich im Sommer 2019 ausgezahlt

By Benson Toti - Min. gelesen

Gestern, am 02. August, wurde ein überarbeiteter Sanierungsplan für die einst größte und insolvent gegangene Bitcoin-Börse Mt. Gox veröffentlicht. Der neue Plan sieht vor, dass alle Gläubiger voraussichtlich im Sommer 2019 entschädigt werden, und zwar in Form von Bitcoin (BTC) und Bitcoin Cash (BCH). 

Mt. Gox war in den Anfangsjahren von Bitcoin die weltweit größte Börse für BTC. Im Februar 2014 geschah dann aber der bislang größte Hack in der Kryptowährungsgeschichte.

Rund 850.000 Bitcoin wurden von der Börse entwendet, woraufhin der CEO von Mt. Gox, Mark Karpeles, Insolvenz anmeldete und den Betrieb der Börse einstellte. Nach dem Hack konnte Karpeles immerhin 200.000 BTC in einem Cold Wallet “wiederfinden”.

Diese Bitcoins sollten von den Anwälten und dem Insolvenzverwalter zur Rückzahlung an alle Gläubiger der Plattform verwendet werden. Lange Zeit war es jedoch strittig, wie die Rückzahlung erfolgen soll. Die geschädigten Investoren und Geschäftspartner schauen seit 2014 in die Röhre und haben noch keinerlei Entschädigung erhalten.

Im September vergangenen Jahres begann der Konkursverwalter von Mt. Gox, Nobuaki Kobayashi jedoch erste Einheiten von Bitcoin und Bitcoin Cash gegen Fiatgeld zu verkaufen, was zu zahlreichen Verschwörungstheorien und Bitcoin-Preismanipulations-Theorien führte.

Ende Juni kam es zu einer überraschenden Wendung, als das Bezirksgericht von Tokio eine Petition genehmigte, die das Konkursverfahren des Unternehmen Mt. Gox stoppte und den zivilen Sanierungsprozess einleitete. Für Investoren des Kryptomarktes und Bitcoin Besitzer bedeutete dies, dass der Mt. Gox Treuhänder vorerst keine Verkäufe aus der Insolvenzmasse mehr tätigen konnte und dass die Gläubiger von Mt. Gox ihre Forderungen direkt in Bitcoin erhalten werden und zwar nicht nur zu dem Wert in Fiat, welchen der Bitcoin in 2014 hatte, sondern direkt in BTC.

In dem gestern veröffentlichten, überarbeiteten Dokument für einen zivilen Sanierungsvorschlag heißt es nun, dass nur die Gläubiger und nicht die Aktionäre entschädigt werden sollen:

Mt. Gox ist nicht in der Lage, alle von Gläubigern hinterlegten BTC zurückzugeben.  Deshalb sollten alle Vermögenswerte von Mt. Gox an die Gläubiger und nicht an die Aktionäre verteilt werden. 

Der aktuelle Sanierungsplan, der im Juni genehmigt wurde, zielt somit darauf ab, den alle noch nicht von Kobayashi liquidierten Bitcoin, immerhin noch 166.000 BTC (bzw. fast 1,3 Milliarden USD) und 168.000 Bitcoin Cash direkt an die Gläubiger zu verteilen.

Die Eckpunkte des Sanierungsplans, der in einer ersten Version bereits am 29. Juni 2018 und nun in einer überarbeiteten Version veröffentlicht wurde, haben wir nachfolgend zusammengefasst:

  • Der Sanierungsplan soll einfach sein und die Umsetzung sollte ein hohes Maß an Sicherheit bieten.
  • Keine Ausschüttung an die Aktionäre: Alle Vermögenswerte müssen an die Gläubiger verteilt werden.
  • Die Gläubiger werden in Bitcoin (BTC) und Bitcoin Cash (BCH) entschädigt.
  • Die BTC und BCH müssen auf Konten an einer Börse geschickt werden, wo es für Gläubiger einfacher ist, einen Account zu eröffnen.
  • Die Barmittel, die bereits durch die Liquidierung von BTC und BCH aufgekommen sind, sollen in Bar an die Gläubiger ausgezahlt werden, ohne sie wieder in Bitcoin umzuwandeln.
  • Altcoins, die gehalten werden, sollen in Bargeld liquidiert werden. Der Treuhänder soll beim Verkauf der Altcoins vorsichtig sein, da “der Verkauf sich nachteilig auf den Altcoin-Markt auswirken könnte”. (Anmerkung: Es ist nicht klar, welche Altcoins (nicht BTC oder BCH), außer diverse Bitcoin Forks, im Besitz des Mt. Gox-Treuhänder sind).
  • Mit der ersten Zahlung an die Gläubiger sollen nach der Genehmigung und Bestätigung des Sanierungsplans alle BTC und BCH an die Gläubiger ausgezahlt werden.
  • Die Trading-Aufzeichnungen. Gox sollen den Gläubigern bereitgestellt werden. Mt. Gox ist dafür verantwortlich, Systeme einzuführen, die es den Gläubigern ermöglichen, ihre Trading-Aufzeichnungen zu erhalten, was “eine unabdingbare Bedingung” des zivilen Sanierungsplans ist.

Wichtig zu wissen ist, dass es sich bei dem Sanierungsplan lediglich um einen Vorschlag handelt, dessen Frist am 14. Februar 2019 endet. Sollte dieser genehmigt werden, könnten die Gläubiger noch im Sommer 2019 entschädigt werden. Weiterhin kann sich der vorläufige Zeitplan auch noch einmal ändern. Die nächste Gläubigerversammlung, die über den Stand des zivilen Sanierungsprozesses berichten soll, ist für den 26. September 2018 geplant.

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