Schweizer Startup emittiert Aktien komplett per Blockchain

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Schweizer Startup emittiert Aktien komplett per Blockchain

By Benson Toti - Min. gelesen

Zum wiederholten Male gibt es eine Meldung zu einer Innovation mit Blockchain-Beteiligung aus der Alpenrepublik Schweiz. Worum geht es? Das Startup Alethena hat sich zur Aktienausgabe per Blockchain entschieden. Und zwar nur auf diesem Wege.

Neues Unternehmen setzt Blockchain als einzigen Emissionsansatz ein

Nun ist es so weit: Es gibt das erste Unternehmen in der Schweiz, das neue Aktien nicht nur unter Einbindung der Blockchain als Alternative Variante der Emission ausgibt. Andere Firmen, die Aktien auf diesem Wege emittierten, haben die Blockchain ergänzend zum normalen Ausgabeweg genutzt. So können die Systeme von Bitcoin und anderen Coins also auch genutzt werden. Das schweizerische Beratungsunternehmen Alethena geht als innovatives Startup dazu über, Wertpapiere an Aktionäre einzig und allein auf diesem Wege auszugeben. Laut der heutigen Unternehmensmeldung sind im ersten Schritt fast 40 Aktionäre von dieser Idee überzeugt und beteiligten sich deshalb an der Kapitalerhöhung.

Basis der Ausgabe ist das System von Ethereum

Die emittierten Aktien beziehen sich auf eben diese Maßnahme, die vor kurzem durchgeführt wurde. Für die Anteilseigner und ihre neuen Namensaktien bedeutet dies, dass kein klassischen Aktiendepot mehr erforderlich ist. Hier zeigt sich einmal mehr, welchen Nutzen die Blockchain von Ethereum hat, denn diese dient hier als Grundlage. Die Unabhängigkeit von normalen Bankensystemen zahlt sich aus. Übertragungen von Aktien sowie der Handel an sich könnte zukünftig nicht nur schneller, sondern vor allem günstiger gelingen. Beim Startup, das übrigens zum Unternehmen Equility gehört, ist sich darüber im klaren, dass der weg vor allem unter rechtlichen Gesichtspunkten auf bisher weitgehend unerforschtem Terrain bewegt. Natürlich garantiert man seinen Aktionären denn sichere juristische Rahmenbedingungen.

Blockchain-Aktienhandel – ein schneller und sicherer Weg

Eine Eintragung im Handelsregister liegt natürlich vor, auch das Eidgenössischen Amt musste zuvor grünes Licht geben. Was die Aktionärsrechte angeht: Sie haben dieselben Rechte wie Anleger, die auf dem „klassischen“ Wege Aktien erworben haben. Spannend ist beim neuen Ansatz vor allem, dass Aktien extrem schnell per App übertragen werden können. Dies wiederum könnte Unternehmen zukünftig eine sehr schnelle und transparente Eigenkapitalbeschaffung ermöglichen.