Das nächte asiatische Land reguliert den Handel mit Kryptowährungen und andere Dienstleistungen der Branche. Drei verschiedene Lizenzen gibt es jetzt.
Mehr Sicherheit für Verbraucher, mehr Aufwand für Dienstleister
Das nächste Land hat sich endschieden, die unsicheren Bedingungen für Anleger, die Token wie Bitcoin kaufen und handeln, zu verändern. Seit dem gestrigen Tag gilt in Singapur für Unternehmen, die Krypto-Dienstleistungen anbieten möchten, eine Pflicht zur Lizenzierung. Die neue Rechtslage ist das Ergebnis der längerfristigen Pläne des „Payment Services Act“, welcher wiederum von der staatlichen Zentralbank ausgearbeitet wurden. Besagte Monetary Authority of Singapore (MAS) führt die verpflichtende Beantragung einer Krypto-Lizenz nicht nur für heimische Firmen ein, auch Dienstleister aus dem Ausland müssen einen Antrag stellen. Der 28.01.2020 ist damit ein wichtiger Stichtag für verschiedene Gruppen.
Singapur folgt zahlreichen anderen Staaten weltweit
Auf der einen Seite soll der Verbraucherschutz im Land durch die korrigierte juristische Ausrichtung verbessert werden. Für Unternehmen, die Dienstleistungen auf Basis der Blockchain anbieten – vom Kryptohandel bis zur Verwahrung in Wallets – wiederum bedeutet dies höhere Einstiegshürden in den Markt des Landes. Die Einführung des PS Act wird also durchaus folgenschwer sein. Neben der Lizenzierung verlangt das Gesetz zudem eine Registrierung bei der MAS. Mit dem Zuel einer strengeren und transparenteren Regulierung folgt Singapur letzten Endes einem internationalen Trend. Nicht nur Deutschland arbeitet mit seiner Blockchain Strategie an einer tragfähigen Zukunfstlösung. Die zuständige Regulierungsbehörde hat also ab sofort bei allen Dienstleistungen vom Direktkauf digitaler Währungen wie Dash oder Monero bis zum Derivathandel das sprichwörtlich letzte Wort.
Verschiedene Branchenzweige beantragen unterschiedliche Lizenzen
Die Aufsicht selbst spricht rund um die Einführung der überarbeiteten Gesetzgebung von einer „robusteren und weitreichenderen Regulierung“ als bisher. Insgesamt führt die Behörde drei verschiedene Lizenzklassen ein, die sich jeweils auf verschiedene Dienstleistungen beziehen. Neben einer „Standardlizenz“ gibt es eine Lizenz für große Krypto-Dienstleister sowie eine Lizenz für den Geldwechsel in Verbindung mit Kryptowährungen wie Ethereum oder natürlich Bitcoin. Durch die Gliederung will das Land flexibel auf die Bedürfnisse und insbesondere die Risiken des Marktes reagieren können. Zahlungen, Tausch, Handel und Entwicklung neuer Token fallen unter die neue Rechtslage. Der Kampf gegen Geldwäsche und die Finanzierung des internationalen Terrorismus stellt ebenfalls im Zentrum der Ausarbeitung.