Dass sich Deutschlands Politik beim Umgang mit der Blockchain, Bitcoin und Co. schwer tut, ist bekannt. Nun meldet sich die Bundesregierung bezüglich eines Berliner Urteils zur Thematik zu Wort. Mit möglicherweise erheblichen rechtlichen Konsequenzen.
Rechtskräftiges Urteil hätte Auswirkungen für die gesamte Kryptobranche
Das Berliner Kammergericht hatte im Oktober dieses Jahres entschieden, dass es keineswegs die Notwendigkeit einer Lizenzierung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gibt, um eine Bitcoin Börse zu betreiben. Das betreffende Verfahren bezog sich auf die Börse eines Mannes, der eine eigene Plattform für den Bitcoin Handel eröffnet hatte. Worum ging es? Das Gericht war zur Erkenntnis genommen, dass der Bitcoin kein Finanzinstrument im eigentlichen Sinne sei und auch nicht als Rechnungseinheit zu bewerten sei.
Bundespolitik vs. Gerichtsurteil – Rolle der BaFin soll korrigiert werden
Die daraus resultierende Lizenzfreiheit hätte letztlich auch Auswirkungen auf den Handel mit anderen Währungen wie Ripple oder Monero. Somit wäre die Zustimmung der BaFin generell nicht erforderlich, da die Behörde schlicht nicht zuständig wäre. Für die Bundesregierung äußerte sich nun ganz aktuell das Bundesfinanzministerium. Dort zweifelt man an der Richtigkeit der Bewertung und sieht nicht, dass ein Börsenbetrieb ohne Lizenz berechtigt ist. Im Ergebnis möchte die Regierung die Position der BaFin weiter stärken, wie es unter anderem in der FAZ und anderen Medien heißt. Die FDP hatte zuvor nach einer eindeutigen „Krypto-Strategie“ für den deutschen Markt verlangt.
Braucht es bald für Börsen und Kryptohandelsplätze eine BaFin-Erlaubnis?
Die Regierung möchte laut der Berichterstattung Maßnahmen ergreifen, damit die Behörde auch bei Kryptowährungen und Plattformen rund um die Blockchain die Entscheidungshoheit erhält. Denkbar ist in diesem Zusammenhang auch eine gesetzliche Änderung, die am Ende eine Erlaubnispflicht zur Folge haben könnte. Plattformen dürften dann nicht mehr ohne Zulassung an den Markt gebracht werden, ohne vorher einen Antrag bei der Aufsichtsbehörde zu stellen. Die Bundespolitik ist also gänzlich anderer Auffassung als das Berliner Gericht, dass gewissermaßen einen Verstoß gegen die Kompetenzen der BaFin attestiert hatte, nachdem die Behörde die Börse zeitweise verbieten wollte.