Die FCA in Großbritannien denkt laut über ein Verbot von Krypto-Derivatprodukten nach. Kleinanlegern könnte der Handel 2020 untersagt werden
Aufsichtsbehörde könnte neue Richtung einschlagen
Vollständige Verbote rund um den Handel mit Derivaten auf Kryptowährungen wie Bitcoin, Ethereum oder Litecoin kennt man bisher eher aus Asien. Während China seit längerem ein Verbot für Krypto-Mining erwägt, wird in Indien ein Komplettverbot für Digitalwährungen in Betracht gezogen. Wir berichteten bereits mehrfach über derlei Pläne und Überlegungen von staatlicher Seite. Zuletzt verschafften sich Österreichs Meldepflicht für Krypto-Unternehmen ab 2020 sowie die deutsche Blockchain-Strategie mediale Aufmerksamkeit. Nun meldet sich die FCA aus Großbritannien mit durchaus brisanten Überlegungen zu Wort. Zumindest aus der Sicht von Anlegern, die sich für innovative Finanzprodukte im Zusammenhang mit dem Kryptomarkt interessieren. Die Behörde zieht scheinbar in Betracht, in Zukunft ein teilweises Verbot sogenannter Krypto-Derivate zu realisieren.
Enorme Verluste aus thematischer Unwissenheit?
„Teilweise“ bedeutet hier: Die Financial Conduct Authority denkt im Rahmen einer Konsultation darüber nach, Kleinanlegern den Handel mit Futures, Optionen und anderen Derivaten in Verbindung mit Währungen wie Ethereum, Ripple und anderen Altcoins zu untersagen. Was für Leser sicher wie eine Bevormundung mündiger Anleger klingt, hat eine statistische Grundlage. Wenn im kommenden Jahr 2020 eine Entscheidung bezüglich eines Pauschalverbots für Kleinanleger fällt, sind die hohen Verluste der Vergangenheit ein wichtiger Grund. Laut der Finanzaufsicht belief sich der Verlust von Mitte des Jahres 2017 und Ende 2018 auf beinahe 0,5 Mrd. US-Dollar. Eine stattliche Summe. Grund für das Scheitern der Investoren ist laut der Behörde vorrangig das fehlende Know-how. Auch schätzten Hobby-Anleger die Risiken falsch ein.
Besonderes Augenmerk erhält der Handel mit Hebelwirkung, durch den Trader beim Handel mit Derivaten auf Bitcoin und Co. ein Vielfaches ihres eigenen Kapitals einsetzen können. Zu hohe Handelsgebühren auf Plattformen sehen die FCA-Experten ebenfalls problematisch.
Anleger sollen vor hohen Verlusten geschützt werden
Zum Schutz der Kleinanleger könnte ihnen nun ab dem nächsten Jahr schlicht und ergreifend der Handel untersagt werden. Allerdings: Das Verbot soll nur Interessenten betreffen, die keine Akkreditierung vorweisen können. Wie genau ein Akkreditierungsprozess aussehen könnte, muss sich erst noch zeigen. Die FCA jedenfalls verspricht sich viel von einer möglichen Unterbindung des Handels an dieser Stelle. Jährlich könnten die Anlegerverluste um rund 290 Millionen Dollar gesenkt werden. Gegner der behördlichen Überlegungen halten wenig von einem pauschalen Verbotsmodell. Insbesondere könnten Anleger durch nationale Verbote zur Suche nach nach entsprechenden Plattformen im Ausland veranlassen. Dies berge ebenfalls Risiken, da nicht überall vergleichbare Vorgaben für den Anlegerschutz gelten.
Vertreter der Kryptobranche sehen auch eher einen anderen Grund für das Vorpreschen der britischen Behörde. Mutmaßlich gehe es eher darum, das rasante Marktwachstum zu unterbinden oder wenigstens auszubremsen. Für die Richtigkeit der bisherigen Entscheidung lägen schlicht zu wenig Beweise vor.
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