Ethereum-Softwareentwicklungsfirma ConsenSys steht vor Finanz-Prüfung

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Ethereum-Softwareentwicklungsfirma ConsenSys steht vor Finanz-Prüfung

By Charles Thuo - Min. gelesen

ConsenSys, ein Softwareentwicklungsunternehmen von Ethereum, steht vor einer milliardenschweren Prüfung, um Unregelmäßigkeiten bei Finanztransaktionen zu untersuchen, die im Unternehmen aufgetreten sind.

Am 1. März 2022 hat eine Gruppe von 35 Mitarbeitenden ein Gesuch um eine Sonderuntersuchung nach Schweizerischem Obligationenrecht gestellt. Diese Gruppe repräsentiert jedoch nur mehr als 50 % der Aktionäre der ConsenSys AG, die eine Untersuchung dieses Sachverhalts wünschen.

Die fraglichen finanziellen Unregelmäßigkeiten

Berichten zufolge wurden die betrachteten Unregelmäßigkeiten am 14. August 2020 begangen und betrafen die Übertragung von grundlegendem geistigem Eigentum und Tochterunternehmen an eine neue Einheit namens Software Incorporated (CSI). Die fraglichen Transaktionen wurden getätigt, um das Darlehen des Gründers von ConsenSys, Joseph Lubin, in Höhe von 39 Millionen USD auszugleichen und im Austausch für eine 10-prozentige Beteiligung an CSI.

Die übertragenen Vermögenswerte umfassen ConsenSys-Produkte von MetaMask, Infura, Truffle, Codefi und Pegasys. Dazu gehörten auch Tochtergesellschaften in Großbritannien, Frankreich, Irland, Hongkong und Australien. Der Gesamtwert der übertragenen Vermögenswerte wurde auf 46,6 Millionen USD geschätzt.

Während der Transaktion fungierten Frithjof Weinert und Joseph Lubin als Direktoren sowohl von CSI als auch von ConsenSys AG, und die Transaktionen fanden ohne Wissen der Minderheitsaktionäre statt, was nach Schweizer Recht illegal ist und eine spezielle Untersuchung und Prüfung in den Vereinigten Staaten erfordert.

Darüber hinaus wurden die jährlichen Aktionärsversammlungen von ConsenSys nach 2018 rechtswidrig verschoben, wodurch Frithjof Weinert weiterhin als Vorstandsmitglied fungierte, abgesehen von der Tatsache, dass ihm auch vorgeworfen wird, ein rechtswidrig ernannter Direktor zu sein.

Der Schweizerische Gerichtshof überprüft die beantragte Prüfung, bevor es über die Notwendigkeit von Untersuchungen entscheidet.