Eines der am meisten diskutierten Themen der Politik und Finanzinstitutionen stellt dieses Jahr definitiv der derzeit noch unregulierte Kryptomarkt dar. Die Notwendigkeit einer Regulierung wurde zuletzt von Frankreich deutlich gemacht, diese Woche fanden Vertreter aus Österreich deutliche Worte.
Der Vorstand der FMA, der österreichischen Finanzmarktaufsichtsbehörde, Helmut Ettl und Klaus Kumpfmüller, begrüßen den Vorstoß des Finanzministers Hartwig Löger, der Kryptowährungen wie Bitcoin oder Ethereum einen regulatorischen Rahmen unter einem festgelegten Aufpasserkreis unterwerfen will.
In einer gestrigen Pressemitteilung sprachen sich beide Vorstände für eine Zusammenarbeit zur Regulierung auf europäischer Ebene aus. Dabei wurde, wie bereits in der Vergangenheit mehrfach geschehen, als einer der Hauptgründe die Prävention von Geldwäsche angeführt.
Da Digitale Währungen im Wesentlichen ein Phänomen des Internets sind und dort grenzenlos angeboten werden, kommt auch in Regulierung und Aufsicht der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit große Bedeutung zu.
Wir unterstützen daher insbesondere auch den Ansatz, diese Themen auf europäischer Ebene zu adressieren. Wir stehen auf jeden Fall bereit, unsere Expertise in den von Finanzminister Löger vorgeschlagenen `FinTech-Regulierungsrat´ einzubringen.
Kryptowährungen sollen laut den Politikern aus Österreich ähnlich wie Gold behandelt werden. Dabei sei es besonders wichtig, die Identität von Käufern als auch Verkäufern von Kryptowährungen zu eruieren und festzuhalten.
Die konkreten Maßnahmen umfassen dabei folgende Schritte im Detail:
- Bei Transaktionen von mehr als 10.000 Euro soll es eine verpflichtende Meldung geben, die beim Bundeskriminalamt, Abteilung Geldwäschestelle, erteilt werden muss.
- Weiterhin sollen Kryptowährungsbörsen (Bitpanda, Cointed etc.) unter die Aufsicht der Finanzmarktaufsicht (FMA) gestellt werden.
Die ertragssteuerliche Behandlung von Kryptowährungen im Privatvermögen ist in Österreich weitestgehend geklärt. Hierbei kommt es im wesentlichen darauf an, ob Kryptowährungen zinstragend veranlagt werden oder nicht. Sofern eine solche Veranlagung vorliegt, stellen Kryptowährungen Wirtschaftsgüter dar, die in jenem Fall nach § 27a Abs. 1 EStG i.H.v mit 27,5% besteuert werden.
Erfolgt hingegen keine zinstragende Veranlagung, sind Kryptowährungen für die Besteuerung relevant, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung weniger als 1 Jahr beträgt. Weitere Informationen können auf den offziellen Seiten des Bundesministeriums für Finanzen gefunden werden.
Um den Anteil von Kryptowährungen im Geldwäschebereich zu diskutieren, möchten wir auf einen Bericht des asiatischen Nachrichtenmagazines Nikkei.com verweisen. In Japan wurden, laut einem Bericht vom letzten Donnerstag durch die National Police Agency (NPA) 669 gemeldete Fälle von Geldwäsche in Verbindung mit Kryptowährungen bekannt.
Insgesamt macht dies in Japan einen Anteil von weniger als 0,2 Prozent aller stattgefundenen illegalen Aktivitäten von Geldwäsche aus. An dieser Stelle sei natürlich dahingestellt, inwieweit Geldwäsche über vollständig anonyme digitale Währungen wie Monero oder Dash überhaupt nachverfolgt werden konnten/wurden.
Unserer Meinung nach ist das Argument der Geldwäscherei in Bezug auf Kryptowährungen, um eine entsprechende Reguliereung durchzusetzen, ein vorgeschobener Grund. Viel mehr entweicht hierbei dem etablierten Bankensystem die Kontrolle über das Geldsystem.
Das eine Regulierung kommen wird, war bereits seit mehreren Monaten klar. Die Frage ist heute viel mehr, zu welchem Zeitpunkt Maßnahmen auf den Weg gebracht werden und wie diese den Markt beeinträchtigen könnten.
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