Wie wir berichteten, wurde im Mai 2018 eine Sammelklage gegen Ripple eingereicht, in der behauptet wurde: “XRP ist kein Token, sondern ein Wertpapier”. Die Klageschrift wurde dabei von der renommierten Anwaltskanzlei Taylor-Copeland eingereicht und damit begründet, da es sich um ein Unternehmen bei Ripple und seiner Tochtergesellschaft XRP II handelt, weshalb Ripples Verkauf von XRP-Token gegen die US-Wertpapiergesetze verstößt.
Der Kläger Ryan Coffey behauptete in der Sammelklage von Mai 2018, dass das Unternehmen Ripple sowohl gegen das staatliche als auch bundesstaatliche Wertpapiergesetz verstoßen würde. Coffey ersucht im Namen aller Geschädigten, die Ripple gekauft und verkauft haben, Schadensersatz. Die Sammelklage gegen Ripple wurde ursprünglich von der Anwaltskanzlei Taylor-Copeland im Mai letzten Jahres eingereicht und besagt, dass der Kläger, Ryan Coffey, am 5. Januar 650 XRP gekauft und am 18. Januar letzten Jahres für USDT verkauft hat. Er tauschte es dann gegen US-Dollar um, was angeblich einen Verlust von rund 32 Prozent oder 551,89 Dollar bedeutete.
Wie der US-Anwalt Jake Chervinsky kürzlich via Twitter mitteilte, hat “Ripple einen kleinen, aber bedeutsamen Sieg” erzielt. Bereits am 28. Februar 2019 fand eine Anhörung zur Sammelklage beim U.S. District Judge Phyllis Hamilton aus dem Northern District of California statt. Dieser erklärte, dass der Fall beim Bundesgericht selbst verbleiben würde – was ein kleiner Sieg für Ripple ist, wie der Anwalt Jake Chervinsky sagte.
Ripple securities class action update: The Court has denied the plaintiffs' motions to remand. This means the case stays in federal court, a minor but meaningful victory for Ripple.
The plaintiffs will file an Amended Consolidated Complaint by March 30.https://t.co/4gdQVaCrlM
— Jake Chervinsky (@jchervinsky) March 1, 2019
Seit der Einreichung der Klage hat das Gericht verschiedene Änderungen erfahren – die letzte Anhörung ergab jedoch, dass das Verfahren gegen Ripple beim Bundesgericht selbst verbleiben wird. In dem offizielen Dokument heißt es dazu:
[…] zwischenstaatliche Sammelklagen beziehen gewöhnlich mehr Menschen, mehr Geld und mehr zwischenstaatliche Handelsverstrickungen mit ein, als jede andere Art von Klage, der Ausschuss ist fest davon überzeugt, dass solche Fälle ordnungsgemäß zum Bundesgericht gehören.
Die Anwälte von Ripple reichten im November letzten Jahres einen Antrag ein, den Fall auf Bundesebene zu bringen. Das würde Ripple angeblich erlauben, definitiv zu beweisen, dass der XRP-Token kein Wertpapier nach US-Recht ist. Wie Chervisky bemerkte, kämpfte Ripple nun hart, um die Einreichung vor dem Bundesgericht zu erhalten.
Darüber hinaus ist anzumerken, dass beide Parteien 14 Tage Zeit haben, um das Verfahren abzuschließen, ob der Rechtsstreit weitergehen soll. Außerdem wird erwartet, dass die Kläger 30 Tage nach der Entscheidung eine “geänderte konsolidierte Beschwerde” einreichen, während Ripple als Beklagte auch 30 Tage Zeit hat, einen “Antrag auf Entlassung” einzureichen.
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